1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nordraum Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über Maklerleistungen, insbesondere den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien.
2. Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail) oder
- Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, insbesondere durch:
- – Anforderung eines Exposés
- – Teilnahme an einer Besichtigung
Voraussetzung ist, dass der Kunde vor Inanspruchnahme der Leistung Kenntnis von der Provisionspflicht hatte. Bei Verträgen über den Kauf von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a–656d BGB.
3. Leistungsumfang
Der Makler erbringt Leistungen in Form des Nachweises und/oder der Vermittlung von Immobilien. Ein Nachweis liegt insbesondere vor, wenn dem Kunden Informationen über ein Objekt mitgeteilt werden, die ihn in die Lage versetzen, in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
5. Provision
5.1 Kaufverträge
Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag zustande, ist eine Provision fällig.
Die Provision beträgt:
- Käufer: 3 % zzgl. gesetzlicher MwSt.
- Verkäufer: 3 % zzgl. gesetzlicher MwSt.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision (§§ 656a–656d BGB).
5.2 Vermietung
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrags beträgt die Provision:
- 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Mietvertrags und zahlbar vom Auftraggeber.
6. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Objektinformationen, in Textform mitzuteilen. Unterbleibt dieser Hinweis, gilt die Vorkenntnis als nicht gegeben.
7. Entstehung des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn:
- der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder
- der wirtschaftliche Erfolg durch einen vergleichbaren Vertrag erreicht wird oder
- der Vertrag mit einer Person zustande kommt, die mit dem Kunden in wirtschaftlichem oder persönlichem Zusammenhang steht
Voraussetzung ist stets ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit des Maklers.
8. Weitergabe von Informationen
Die vom Makler übermittelten Informationen, insbesondere Exposés, Objektunterlagen und Fotos der Immobilie sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.
Kommt infolge einer unberechtigten Weitergabe ein Vertrag zustande, bleibt der ursprüngliche Empfänger zur Zahlung der Provision verpflichtet, sofern ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
9. Umgehungsschutz
Der Kunde verpflichtet sich, Vertragsabschlüsse nicht unter Umgehung des Maklers direkt mit dem Vertragspartner herbeizuführen. Bei schuldhafter Umgehung entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der vereinbarten Provision.
10. Haftung
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter (insbesondere Eigentümer). Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Haftung des Maklers ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
11. Fälligkeit und Verzug
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags sofort fällig.
Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.
Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Der Kunde hat zudem die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
12. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Wird die Maklerleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Wertersatz zu leisten.
13. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
