Das Dokument zur Energiebilanz
Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis einer Immobilie beim Verkauf und der Vermietung von Pflicht. Nachfolgend haben wir Wissenswertes für Inhaber, Verkäufer und Kaufinteressenten zusammengefasst.
Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis einer Immobilie beim Verkauf und der Vermietung von Pflicht. Nachfolgend haben wir Wissenswertes für Inhaber, Verkäufer und Kaufinteressenten zusammengefasst.
Der Energieausweis soll die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentieren. Der Ausweis gibt Auskunft darüber, wieviel Energie für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Je grüner die Farbskala auf dem Energieausweis ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Bei Wohnungen bezieht sich der Energieeffizienzkennwert immer auf das gesamte Gebäude, ein Rückschluss auf einzelne Wohneinheiten ist nicht möglich.
Näheres regelt in Deutschland die Energieeinsparverordnung. Man unterscheidet zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. In dem einen Fall wird der theoretische Energiebedarf (Bedarfsausweis) eines Gebäudes ermittelt, in dem anderen Fall wird der tatsächliche Verbrauch (Verbrauchsausweis) der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Energieverbrauchsausweise sind bei Gebäuden ab Baujahr 1977 zulässig.
Bei älteren Gebäuden ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Außerdem nennt der Energieausweis Modernisierungsmöglichkeiten und gibt Vergleichswerte für ähnliche Gebäude an. Bei Bedarfsausweisen ist mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen.
Kaufinteressenten sollten sich schon bei der ersten Besichtigung einer Immobilie den Energieausweis aushändigen lassen. So können Sie die Energieeffizienz mehrerer Gebäude vergleichen und sich einen Überblick darüber verschaffen, mit welchen Energiekosten Sie etwa zu rechnen haben.
Läuft die Vermittlung über uns als Immobilienmakler, übernehmen wir gerne die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises.
Tippgeber Provision – Wir belohnen Sie für Ihren Immobilien Verkaufstipp...